Veränderliche Werte 2021

31. May 2018.

Höchstbeitragsgrundlagen

  • täglich: € 185,00
  • monatlich: € 5.550,00
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 11.100,00
  • monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 6.475,00

Geringfügigkeitsgrenzen

  • monatlich: € 475,86
  • Grenzwert für die Dienstgeberabgabe (DAG): € 713,79

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen
Ab 2021 beträgt der vom Pflichtversicherten zu tragende Anteil des Arbeitslosenversicherungsbeitrages bei einer monatlichen Beitragsgrundlage (Entgelt):

monatliche BeitragsgrundlageVersichertenanteil
bis € 1.790,000 %
über € 1.790,00 bis € 1.953,001 %
über € 1.953,00 bis € 2.117,002 %
über € 2.117,003 %

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

monatliche BeitragsgrundlageLehrlingsanteil
bis € 1.790,000 %
über € 1.790,00 bis € 1.953,001 %
über € 1.953,001,20 %


Monatliche Beitragsgrundlage

  • für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten: € 895,80 (täglich € 29,86)
  • für Zivildiener: € 1.260,30 (täglich € 42,01)

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener
Der Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener beträgt ab 1.1.2021 € 5,91.

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