31. May 2018.
Nach neuer Rechtslage sieht sowohl das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) als auch das Angestelltengesetz (AngG) vor, dass bereits nach einer einjährigen Dauer des Dienstverhältnisses ein Anspruch auf acht Wochen volle und vier Wochen halbe EFZ besteht (bisher erst nach fünfjähriger Dauer). Die Sprünge auf zehn bzw. zwölf Wochen volle und jeweils vier Wochen halbe EFZ erfolgen weiterhin nach 15 bzw. 25 Jahren. Die nachfolgenden Tabellen geben einen Überblick über die neue und alte Rechtslage.
Sieht beispielsweise ein Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung eine günstigere Regelung in Bezug auf die EFZ-Ansprüche für eine (durchgehende) Dienstverhinderung vor, so bleibt diese Regelung auch nach dem 30.6.2018 aufrecht. Besserstellungen im Hinblick auf wiederholte Dienstverhinderungen bestehen bis zu einer etwaigen Neuregelung der jeweiligen lohngestaltenden Vorschrift.
Ansprüche für Arbeitsjahre ab 1.7.2018 – Arbeiter und Angestellte
Dauer des Dienstverhältnisses | Anspruch bei Krankheit/Unglücksfall pro Arbeitsjahr/Kalenderjahr | Anspruch bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit pro Anlassfall |
bis ein Jahr | sechs Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | acht Wochen |
über ein Jahr | acht Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | acht Wochen |
über 15 Jahre | zehn Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | zehn Wochen |
über 25 Jahre | zwölf Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | zehn Wochen |
Ansprüche für Arbeitsjahre bis 30.6.2018 – Arbeiter
Dauer des Dienstverhältnisses | Anspruch bei Krankheit/Unglücksfall pro Arbeitsjahr/Kalenderjahr | Anspruch bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit pro Anlassfall |
bis fünf Jahre | sechs Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | acht Wochen |
über fünf Jahre | acht Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | acht Wochen |
über 15 Jahre | zehn Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | zehn Wochen |
über 25 Jahre | zwölf Wochen – vier Wochen halbes Entgelt | zehn Wochen |
Ansprüche für Arbeitsjahre bis 30.6.2018 – Angestellte
Dauer des Dienstverhältnisses | Anspruch auf volles Entgelt | Anspruch auf halbes Entgelt |
bis fünf Jahre | sechs Wochen | vier Wochen |
bis fünf Jahre bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit | acht Wochen | vier Wochen |
über fünf Jahre | acht Wochen | vier Wochen |
über 15 Jahre | zehn Wochen | vier Wochen |
über 25 Jahre | zwölf Wochen | vier Wochen |